Antragssystem der Jusos Baden-Württemberg

Wahl- und Geschäftsordnung Juso-LDK 2019

  1. Das Präsidium der Juso-Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist quotiert zu besetzen.
  2. Die Juso-LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag festgestellt.
  3. Die Beschlüsse der Juso-LDK werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  4. Satzungsändernde Anträge bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Delegierten.
  5. Die Redezeit der DiskussionsrednerInnen beträgt 3 Minuten.
  6. Wortmeldungen sind schriftlich beim LDK-Präsidium abzugeben.
  7. Die DiskussionsrednerInnen erhalten nach dem Reißverschlussverfahren (abwechselnd Männer und Frauen) das Wort. Innerhalb eines Geschlechts entscheidet die Reihenfolge der Wortmeldungen.
  8. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können mündlich erfolgen. Die Worterteilung erfolgt außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen, bevor dem/der nächsten RednerIn das Wort erteilt ist. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 2 Minuten.
  9. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein/e RednerIn für und ein/e RednerIn gegen den Antrag gesprochen haben.
  10. Antrag auf Schluss der Debatte kann nur stellen, wer selbst noch nicht in der Debatte gesprochen hat.
  11. Persönliche Erklärungen können zum Schluss der Debatte schriftlich beim Präsidium abgegeben werden.
  12. Anträge, die während der Juso-LDK gestellt werden (Initiativanträge) bedürfen der Unterschrift von 15 Delegierten und müssen sich auf ein Ereignis beziehen, welches erst nach Ende der Antragsfrist eingetreten ist.