- Das Präsidium der Juso-Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist quotiert zu besetzen.
- Die Juso-LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag festgestellt.
- Die Beschlüsse der Juso-LDK werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Satzungsändernde Anträge bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Delegierten.
- Die Redezeit der DiskussionsrednerInnen beträgt 3 Minuten.
- Wortmeldungen sind schriftlich beim LDK-Präsidium abzugeben.
- Die DiskussionsrednerInnen erhalten nach dem Reißverschlussverfahren (abwechselnd Männer und Frauen) das Wort. Innerhalb eines Geschlechts entscheidet die Reihenfolge der Wortmeldungen.
- Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können mündlich erfolgen. Die Worterteilung erfolgt außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen, bevor dem/der nächsten RednerIn das Wort erteilt ist. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 2 Minuten.
- Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein/e RednerIn für und ein/e RednerIn gegen den Antrag gesprochen haben.
- Antrag auf Schluss der Debatte kann nur stellen, wer selbst noch nicht in der Debatte gesprochen hat.
- Persönliche Erklärungen können zum Schluss der Debatte schriftlich beim Präsidium abgegeben werden.
- Anträge, die während der Juso-LDK gestellt werden (Initiativanträge) bedürfen der Unterschrift von 15 Delegierten und müssen sich auf ein Ereignis beziehen, welches erst nach Ende der Antragsfrist eingetreten ist.
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